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Dokument-ID: 1249239
6.4.3 Pensionsarten
Alterspension
Um eine Alterspension zu erhalten, muss
- das Regelpensionsalter erreicht werden,
- die Mindestversicherungszeit erreicht werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der PVA (ASVG-Pension) oder bei der SVS (GSVG-, FSVG-, BSVG-Pension). Die Zuständigkeit richtet sich danach, wo der Pensionist in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war – wenn bei beiden Trägern, dann ist das ASVG (also PVA) vorrangig.