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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.9 Mitarbeiterprämie 2025

Allgemeines

Gem § 124b Z 478 lit a EStG iF BBG 2025 gilt: Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 1 000 Euro steuerfrei (Mitarbeiterprämie), wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.“

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