Neu
Dokument-ID: 1263615
5.5 Lohnabgaben im Insolvenzverfahren
Die Ansprüche entstehen mit der erfolgten Lohnauszahlung wie folgt:
Lohnsteuer: § 79 EStG
Dienstgeberbeitrag: § 43 FLAG
Dienstgeberzuschlag: siehe Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag sinngemäß