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Dokument-ID: 1181589
9.3.3 Verteilungsnormen
Zuweisung der Besteuerungsrechte
Die Verteilungsnormen des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens sind dazu da, eine endgültige Zuteilung der Besteuerungsrechte der betroffenen Vertragsstaaten zu treffen. Dabei ist zu beachten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen niemals die Besteuerungsrechte gem nationalem Recht erweitern, sondern nur einschränken kann (abkommensrechtliche Schrankenwirkung).