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Dokument-ID: 1089545
3.2.2 Mietverträge
Der automatische Übergang der Mietrechte im Fall einer Unternehmensveräußerung wird in § 12a Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt und besteht im Vollanwendungsbereich des MRG. Das bedeutet in der Regel für Mietgegenstände in: