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Dokument-ID: 1263621
13.1 Behandlung der Forschungsprämie in der Gewinnermittlung
Gem § 108c Abs 1 EStG gilt: „Die Prämien stellen keine Betriebseinnahmen dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs 2 sind auf sie nicht anwendbar.“
Das bedeutet, dass Anschaffungskosten von forschungsbezogenem Anlagevermögen nicht um die Forschungsprämie gemindert werden, es somit zu keiner Kürzung der AfA kommt.