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Neu Dokument-ID: 1089645

Armin Obermayr - Redaktion FORUM Media - Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Echte Steuerbefreiung für die Lieferung von COVID-19 In-vitro Diagnostika und COVID-19 Impfstoffen

Diese Steuerbefreiung, bezog sich auf Umsätze, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2023 erbracht wurden. Die Befreiung umfasste sowohl die Lieferung von COVID-19 In-Vitro Tests und COVID-19 Impfstoffen als auch sonstige Leistungen, welche eng mit den Diagnostika und Impfstoffen zusammenhängen. Auf die Anwendung der Steuerbefreiung konnte verzichtet werden.

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