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Dokument-ID: 1089679
5.1 Abzugsfähigkeit von Vorsteuern
Ein Vorsteuerabzug steht nur dann zu, wenn die materiellen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass eine Lieferung oder Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen erbracht wurde. Wurden die verrechneten Leistungen nicht bewirkt, besteht demnach kein Recht auf Vorsteuerabzug.