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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Vorsteuerabzug

Allgemeines

In § 12 UStG sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geregelt. Nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11 UStG) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen, sofern diese für steuerpflichtige Umsätze oder echt steuerbefreite Umsätze verwendet werden.

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