© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1089591

Raphael Albert - Albert Scherzer - Eveline Herndl - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Basispauschalierung

Voraussetzung für die Basispauschalierung ist, dass

  • keine Buchführungspflicht besteht,
  • nicht freiwillig eine doppelte Buchhaltung geführt wird,
  • der Vorjahresumsatz des Betriebes nicht mehr als EUR 220.000,– (ab 2026: EUR 420.000,–) betragen hat und
  • aus der Steuererklärung hervorgeht, dass die Pauschalierung in Anspruch genommen wird.

Die Basispauschalierung steht allen Freiberuflern (auch den Freiberuflern im „weiteren Sinn“, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG 1988 erzielen) zu (§ 17 Abs 1 EStG 1988). Wird sie in Anspruch genommen, kann statt der tatsächlichen Betriebsausgaben ein Pauschalbetrag gewinnmindernd angesetzt werden. Mit diesem Pauschalbetrag werden die meisten Betriebsausgaben abgegolten und können nicht zusätzlich angesetzt werden. Davon sind allerdings bestimmte Betriebsausgaben (zB Sozialversicherungsbeiträge) ausgenommen, die auch neben den pauschalierten Betriebsausgaben angesetzt werden. Diese Betriebsausgaben müssen jedenfalls im Sinne einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufgezeichnet werden (vgl EStR 2000, Rz 4135). Der Gewinn kann bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen bereits im ersten Jahr der Tätigkeit nach § 17 Abs 1 EStG ermittelt werden (UFSG vom 18.04.2008, RV/0055-G/08).

Wenn der Gewinn mit Pauschalbeträgen ermittelt wird, kann zwar der Grundfreibetrag, nicht aber ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Steuerrechtliche Beratung von Ärzten in unserem Shop! Zum Shop