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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Ansprüche und Verjährung

Anspruchsarten

Im Bereich der Arzthaftung kommt eine Haftung für ersatzfähige Schäden in Betracht:

  • Heilungskosten
  • Pflegekosten
  • Entgang des Verdienstes
  • Schmerzengeld (auch Trauerschäden)
  • Ersatz für Verunstaltungen (optische Schäden)
  • Unterhaltsschäden von Angehörigen
  • Feststellung der Haftung für künftige Schäden

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