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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.8 Firma

Gem § 17 UGB hat sowohl eine Offene Gesellschaft (OG) als auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Firma zu führen.

Die Firma einer Gruppenpraxis hat den Namen eines Gesellschafters zu enthalten. Es ist nicht erforderlich, dass die Namen aller Gesellschafter als Firmenbezeichnung geführt werden. Die Anführung des Familiennamens in der Firma reicht aus, es ist nicht notwendig, den Vornamen beizufügen.

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