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Dokument-ID: 1089639
2.3 Leistungen der Gemeinschaften der Wohnungseigentümer
Unter § 6 Abs 1 Z 17 UStG fallen Leistungen von Personenvereinigungen, wie Wohnungseigentumsgemeinschaften, zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht. Die Verwendung erfolgt nicht für Wohnzwecke oder für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art