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Eveline Herndl | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Schließung einer Arztpraxis

Eine Praxisauf- oder übergabe ist sorgfältig vorzubereiten, dementsprechend sollte genügend Zeit (mindestens ein Jahr) dafür eingeplant werden.

Steuerrechtlich macht es einen Unterschied, ob die Arztpraxis (entgeltlich oder unentgeltlich) übergeben oder aufgelöst wird. Bei der Auflösung ist zu unterscheiden ob diese aufgrund des Eintritts in den Ruhestand oder aus anderen Gründen erfolgt. Der Zeitpunkt der Praxisauflösung kann frei gewählt werden und macht auch hinsichtlich von steuerlichen Begünstigungen bei Betriebsaufgabe Sinn, sie nicht am Ende des Kalenderjahres durchzuführen.

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