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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5.4 Registrierkasse

Allgemeines

Gem § 3 Z 21 RKSV (RegistrierkassensicherheitsVO) wird die Registrierkasse wie folgt definiert: „Registrierkasse (auch elektronische Registrierkasse): verallgemeinerte Form jedes elektronischen Datenverarbeitungssystems, das elektronische Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von einzelnen Barumsätzen erstellt, insbesondere elektronische Registrierkassen jeglicher Bauart, serverbasierte Aufzeichnungssysteme (auch zur Abwicklung von Online-Geschäften), Waagen mit Kassenfunktionen und Taxameter. Eine Registrierkasse kann mit Eingabestationen verbunden sein“.

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