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Dokument-ID: 1089497
1.5.1 Buchhaltung
Unter dem Begriff „Buchhaltung im weiteren Sinn“ wird die Führung von Aufzeichnungen verstanden. Unter dem Begriff „Buchhaltung im engeren Sinn“ versteht man die doppelte Buchführung (Bilanzierung). Neben der Buchhaltung kennt man noch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Aufzeichnungssystem.
Die Buchhaltung erfüllt in der Regel folgende Aufgaben: