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Neu Dokument-ID: 1181570

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.2 Beispiel Schlussbilanz Mitunternehmerschaft (Ärzte-OG)

Beispiel:

Schlussbilanz Mitunternehmerschaft (Ärzte-OG) 31.12.JJJ1

Grundstück

EUR

150.000,00

Kapital A

EUR

370.000,00

Gebäude

EUR

350.000,00

Kapital B

EUR

50.000,00

BGA

EUR

240.000,00

Darlehen

EUR

500.000,00

Forderungen ÖGK

EUR

80.000,00

 

 

 

Bank

EUR

100.000,00

 

 

 

 

EUR

920.000,00

 

EUR

920.000,00

Verkehrswert:

EUR

700.000,00

Übergangsgewinn:

EUR

80.000,00

Nur rechnerischer Wechsel der Gewinnermittlungsart:

Da die Ärzte-OG Einnahmen-Ausgaben-Rechner gem § 4 Abs 3 EStG ist und für die Realteilung eine Schlussbilanz aufgestellt werden muss, ist ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem § 4 Abs 3 EStG auf § 4 Abs 1 (Bilanzierung) nötig. Zusätzlich ist Folgendes zu beachten: Die OG ist – genau wie die übernehmenden Einzelunternehmer – Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Daher muss unmittelbar nach der Realteilung wieder ein Rückwechsel der Gewinnermittlungsart gem § 4 Abs 10 EStG von § 4 Abs 1 EStG zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem § 4 Abs 3 EStG erfolgen.

Gem Rz 1580 UmgrStR gilt: „Zur Vermeidung einer Verschiebung von Steuerwirkungen ist der Übergang von § 4 Abs 3 zu § 4 Abs 1 EStG 1988 und zurück rechnerisch vorzunehmen und den Beteiligten entsprechend zuzuordnen. Dabei kommen zwei Varianten in Betracht: Das rechnerische Ergebnis wird

  • steuerwirksam im ersten Wirtschaftsjahr der Nachfolgeunternehmen angesetzt = Zuschlag zum Gewinn oder Verlust (Variante 1)
  • bei den Ausgleichsposten mitberücksichtigt (Variante 2).

Dabei geht es um eine von Amts wegen zu beachtende objektiv richtige Gewinnermittlung und Gewinnzurechnung nach der Umgründung. Es handelt sich weder um die Frage einer Steuerlastverschiebung im Sinne des § 29 Abs 1 UmgrStG, die sich auf stille Reserven einschließlich eines Firmenwertes bezieht, noch um die Frage einer Äquivalenzverletzung im Sinne des § 31 Abs 1 Z 1 UmgrStG, die sich auf eine den übertragenen Werten nicht entsprechende Gegenleistung bezieht.

Welche Methode zur Anwendung gelangt, ist Sache der Gesellschafter, sämtliche Gesellschafter haben sich allerdings der gleichen Methode zu bedienen.“

Teilungsbilanz Mitunternehmerschaft (Ärzte-OG) 31.12.JJJ1

Grundstück

EUR

150.000,00

Kapital A

EUR

370.000,00

Gebäude

EUR

350.000,00

Kapital B

EUR

50.000,00

BGA

EUR

240.000,00

Darlehen

EUR

500.000,00

Forderungen ÖGK

EUR

80.000,00

 

 

 

Bank

EUR

100.000,00

 

 

 

 

EUR

920.000,00

 

EUR

920.000,00

Übernahmebilanz Ordination A 01.01.JJJ2

Grundstück

EUR

150.000,00

EK

EUR

370.000,00

Gebäude

EUR

350.000,00

Darlehen

EUR

450.000,00

BGA

EUR

140.000,00

 

 

 

Bank

EUR

100.000,00

 

 

 

Forderungen ÖGK

EUR

80.000,00

 

 

 

 

EUR

820.000,00

 

EUR

820.000,00

Übernahmebilanz Ordination B 01.01.JJJ2

BGA

EUR

100.000,00

EK

EUR

50.000,00

 

 

 

Darlehen

EUR

50.000,00

 

EUR

100.000,00

 

EUR

100.000,00

Darstellung der Verkehrswerte, Buchwerte, stillen Reserven:

Gesellschafter

A

B

Verkehrswert

500.000,00

200.000,00

Verkehrswert ( %)

71,43 %

28,57 %

Buchwert

370.000,00

50.000,00

Stille Reserven

130.000,00

150.000,00

Max Ausgleichszahlung

166.666,67

66.666,67

Gem § 29 Abs 2 UmgrStG ist eine Ausgleichszahlung bis zu max 1/3 des Verkehrswertes zulässig.

Tats Ausgleichszahlung

0,00

0,00 -> OK (≤1/3)

Berechnung Ausgleichsposten gem § 29 Abs 1 Z 2 UmgrStG:

Gesellschafter

A

B

Summe

Stille Reserven

130.000,00

150.000,00

280.000,00

Verkehrswert ( %)

71,43 %

28,57 %

100 %

 

200.000,00

80.000,00

 

Ausgleichsposten

70.000,00–

70.000,00+

 

Die Ausgleichsposten sind erforderlich, um eine endgültige Verschiebung von stillen Reserven zu verhindern. Gem § 29 Abs 1 Z 2 UmgrStG sind die Ausgleichsposten über 15 Jahre verteilt aufzulösen:

Ergänzungsbilanz A 01.01.JJJ2

Neg Ergänzungskapital

EUR

70.000,00

Minderwert Aktiva

EUR

70.000,00

 

Ergänzungsbilanz B 01.01.JJJ2

Mehrwert Aktiva

EUR

70.000,00

Pos Ergänzungskapital

EUR

70.000,00

Auflösung Ausgleichsposten

4.666,67+

4.666,67–

(von JJJ2 bis JJ16)

Probe:

Verkehrswert

500.000,00

200.000,00

Buchwert

370.000,00

50.000,00

Ausgleichsposten

70.000,00

70.000,00

Stille Reserven

200.000,00

80.000,00

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