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Eveline Herndl - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Betriebsaufgabe eine Einzelunternehmens

Die Veräußerung der Ordination ist einkommensteuerpflichtig. Aber auch die Aufgabe der Ordination ohne Veräußerungsvorgang kann eine Steuerpflicht auslösen. Es ist ein Veräußerungsgewinn nach § 24 EStG zu ermitteln. Dazu ist zunächst die Umstellung der Gewinnermittlungsmethode von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung gem § 4 Abs 1 EStG notwendig.

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