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Dokument-ID: 1089600
7.2 Betriebsaufgabe einer Personengesellschaft
Für die Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung bei Personengesellschaften gelten auf Ebene des Veräußerers die gleichen Grundsätze wie für die Betriebsaufgabe bei Einzelunternehmen.