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Dokument-ID: 1181552
6.1 Angestellte Ärzte
Angestellte Ärzte sind gem ASVG pensionsversichert, krankenversichert und unfallversichert.
Die Beitragsgrundlage ist das Gehalt des Arztes, höchstens aber die Höchstbeitragsgrundlage. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze fällt nur der Unfallversicherungsbeitrag an.