Neu
Dokument-ID: 1089594
6 Personengesellschaften
Apparategemeinschaft
Das ist eine Gemeinschaft von Ärzten, die unter Beibehaltung ihrer eigenen Praxis und ihrer eigenen Räume, medizinisch technische Geräte gemeinsam nutzen. Eine Apparategemeinschaft darf nur zwischen freiberuflichen Ärzten begründet werden.