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Dokument-ID: 1089665
8.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb durch Schwellenerwerber (Arzt ohne UID-Nummer)
Schwellenerwerber
Kein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn der Erwerber ein so genannter „Schwellenerwerber“ ist. Schwellenerwerber müssen persönliche Voraussetzungen erfüllen und dürfen die so genannte „Erwerbschwelle“ nicht überschreiten.