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Dokument-ID: 1285775
Lastenfreistellung
Unter einer Lastenfreistellung im Zusammenhang mit einer Treuhand versteht man die Löschung aller finanziellen Belastungen (wie Hypotheken, Pfandrechte oder Reallasten) im Grundbuch, damit eine Immobilie schuldenfrei an den Käufer übergeben werden kann.