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Dokument-ID: 1285778
Offene Treuhand
Bei der offenen Treuhand ist das Treuhandverhältnis nach außen erkennbar. Ob eine Treuhand offen oder verdeckt ist, richtet sich nach dem Horizont des jeweiligen Dritten. Deshalb kann dieselbe Treuhandvereinbarung aus unterschiedlichen Perspektiven zugleich offen und verdeckt erscheinen, etwa gegenüber Mitgesellschaftern und gegenüber außenstehenden Dritten.