Neu
Dokument-ID: 1285779
Privatautonomie
Die Privatautonomie räumt jedem Rechtssubjekt grundsätzlich die Regelung der eigenen Rechtssphäre ein. Aus ihr folgt zugleich die Fähigkeit, andere zu autorisieren, für einen selbst rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Die Treuhand wird als ein solcher Ausfluss der Privatautonomie und der damit verbundenen Selbstbestimmung eingeordnet.