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Dokument-ID: 1270716
Dekowaffe
Dekowaffen sind ursprünglich echte Schusswaffen, die dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden. Sie dienen nur noch Ausstellungs- oder Sammlerzwecken. Damit sie rechtlich nicht mehr als funktionsfähige Waffen gelten, müssen strenge Deaktivierungsstandards eingehalten werden. Unsachgemäß deaktivierte Waffen können weiterhin unter das Waffengesetz fallen. Der Erwerb kann dennoch reguliert sein.