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Dokument-ID: 1017340
1.1 Allgemeines
Das Strafgesetzbuch regelt den Schutz von rechtlich geschützten Werten, die auch Rechtsgüter genannt werden. Die Strafe – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – ist ein Übel und stellt den staatlichen Tadel gegenüber dem Täterverhalten dar.