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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1 Betriebsvermögen versus Privatvermögen

Betriebsvermögen versus Privatvermögen

Bei Immobilien ist bei der Zuordnung die sog 80-20-Regel maßgebend (vgl Rz 572 EStR):

Betriebliche Nutzung

0 %–19,99 %

20 %–80 %

80,01 %–100 %

Zurechnung zum Betriebsvermögen

0 %

20 %–80 %

100 %

Erfassung stiller Reserven

0 %

20 %–80 %

100 %

Absetzung für Abnutzung

0 %–19,99 %

20 %–80 %

80,01 %–100 %

Gewinnfreibetrag

0 %

20 %–80 %

100 %

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