Neu
Dokument-ID: 1166084
5.1 Anschaffung Photovoltaikanlagen
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 ist eine befristete Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule für den Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2025 eingeführt worden. Grund dafür ist, den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen. Diese wurde mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 vorzeitig (per 31.03.2025) abgeschafft.