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Dokument-ID: 1089528
1.5.1 Umgründung einer OG in eine GmbH
Gem § 142 UGB ist es möglich, eine Arztpraxis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine GmbH einzubringen. Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Dies hat zur Folge, dass die OG erlischt und das gesamte Vermögen auf den verbliebenen Gesellschafter der GmbH übergeht.