© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1016718

Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.1 Teilausnahme – Bestimmte Waffenarten („Minderwirksame Waffen“)

Das Gesetz bestimmt, dass lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs 1 Z 2, 3, 5, Abs 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 WaffG auf die folgenden Waffenarten anzuwenden sind:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Waffen- und Jagdrecht in unserem Shop! Zum Shop