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Neu Dokument-ID: 1016978

Graciela Faffelberger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4.1 Allgemeines

Um Gefahrenlagen begegnen zu können, können Behörden den Besitz von Waffen und Munition verbieten.

Unterschieden wird zwischen einem befristeten vorläufigen Waffenverbot bei Gefahr in Verzug und einem Waffenverbot. Strukturell kann beim (vorläufigen) Waffenverbot zwischen dem (Ausspruch des) Verbot(s) und einer Sicherstellung unterschieden werden. Zu beachten ist, dass der Waffenbegriff Waffen, inklusive Kriegsmaterial und Munition umfasst. Sichergestellt werden können

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