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FORUM Media (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.5 Betriebsmittel auf Baustellen – Brandschutzanforderungen

Elektrische Anlagen

Pkt 11 der TRVB A 149 „Brandschutz auf Baustellen“ legt fest:

  • Elektrische Anlagen haben den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen, zB ÖNORMEN, ÖVE, ÖVGW-TR-Gas).
  • Eine mögliche Brandentstehung ist präventiv durch fachgerechte Installation, Betrieb und Wartung zu vermeiden.

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