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Dokument-ID: 1026423
20.2 Intensivtierhaltung
In Anlehnung an die Definitionen in der ÖVE/ÖNORM E 8001-4-56:2003-05-01und der VdS 2067 wird unter Intensivtierhaltung hier eine Form der Haltung von Tieren verstanden, bei der zentrale Parameter durch automatisch wirkende technische Systeme gesteuert werden (zB die Versorgung der Tiere mit Luft, Licht, Wärme/Kühlung, Wasser oder Futter).