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Dokument-ID: 1143946
7.1 Zwingende Bestellung?
Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems ist gem § 13 HSchG eine interne Stelle mit der Erfüllung der Aufgaben zu betrauen, alternativ können aber auch externe Dritte (zB Rechtsanwälte) beauftragt werden.