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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist der Erwerb eines Benutzungsrechtes an einem Grab nur dann möglich, wenn entweder

  • eine Person verstorben ist, oder wenn der Erwerb
  • zu Lebzeiten des Benutzungsberechtigten oder der Benutzungsberechtigten erfolgt ist.

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