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Neu Dokument-ID: 1067218

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Anfallende Kosten

Zur Durchführung der Bestattung muss eine Grabstelle vorhanden sein und außerdem auch die künftige Grabpflege bedacht werden. Daher fallen nicht nur für die Bestattung selbst, sondern auch für die Bereitstellung der Grabstelle und die Grabpflege Kosten an (Gebühren der Bestattungsanlagen). In den meisten Fällen wünschen sich die Angehörigen der/des Verstorbene/n überdies eine Trauerfeier. Auch für die Kosten der damit zusammenhängenden Veranstaltungen wie Bewirtungen und die Traueranzeige fallen Aufwendungen in oft erheblicher Höhe an.

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