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Dokument-ID: 1099273
5.4 Bilanzrechtliche Aspekte
Hinsichtlich bilanzrechtlicher Aspekte ist zu berücksichtigen, ob der Unternehmer seinen Gewinn anhand einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln kann oder zur Gewinnermittlung anhand eines Vermögensvergleiches (doppelte Buchhaltung) verpflichtet oder berechtigt ist.