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Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.4 Unlauterkeit

Die Unlauterkeit ist ein unbestimmter Begriff im Rechtswesen. Für das Wettbewerbsrecht werden aber bestimmte Kriterien zur Definition herangezogen. Man stellt darauf ab, ob die berufliche Sorgfalt eingehalten wurde (siehe RL-UGP, Art 5 Abs 2).

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