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Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.5 Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) soll das grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren zusätzlich vereinfachen. Es stellt einen wesentlichen Baustein der EuErbVO dar und darüber hinaus wohl die größte Neuerung und wirklich praxisrelevante Erleichterung bei der Erledigung grenzüberschreitender Verlassenschaften. Das Europäische Nachlasszeugnis dient in der EuErbVO unterliegenden Mitgliedstaaten zum Nachweis von Berechtigungen am oder gegenüber dem Nachlass. Den Berechtigten soll damit die Durchsetzung ihrer Rechte in anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden. Für Drittstaaten entfaltet es naturgemäß keine Wirkung (Verweijen, Handbuch Verlassenschaftsverfahren² [2018] S 109).

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