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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Vertragsabschluss mit Verbraucher (Konsumenten)

Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Konsument) ein Vertrag abgeschlossen, so liegt ein Verbrauchergeschäft vor. Unternehmer ist derjenige Vertragspartner, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört (zB das Bestattungsunternehmen bei Bestattungsleistungen). Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Ein Vertragspartner ist Verbraucher, wenn diese Voraussetzungen auf ihn nicht zutreffen. Ein Bestattungsvertrag wird daher in aller Regel ein Verbrauchergeschäft sein, da die Auftraggeber des Bestattungsunternehmens üblicherweise selbst nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher zu qualifizieren sind.

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