© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1090219

Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7.4 Urkunden über Todesfälle

Gem § 57 Abs 1 Personenstandsgesetz 2013 hat die Sterbeurkunde zu enthalten:

  1. Die Namen des Verstorbenen
  2. Das Geschlecht des Verstorbenen
  3. Den Tag und Ort der Geburt des Verstorbenen
  4. Den letzten Wohnort des Verstorbenen
  5. Den Zeitpunkt und Ort des Todes
  6. Die letzte Eheschließung und die allgemeinen Personenstandsdaten des Ehegatten
  7. Die letzte begründete eingetragene Partnerschaft und die allgemeinen Personenstandsdaten des eingetragenen Partners
  8. Das Datum der Ausstellung
  9. Die Namen des Standesbeamten
  10. Im Fall einer Todeserklärung das ordentliche Gericht, den Tag und das Aktenzeichen der Todeserklärung

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop