Eintritt des Todes
Der biologische Tod tritt nach Erlöschen sämtlicher Organfunktionen bzw dem Absterben der letzten Körperzelle ein. Damit einhergehend sind so genannte sichere Todeszeichen, wie:
- Totenflecken (livores)
- Totenstarre (rigor mortis)
- Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen (zB Enthauptung)
- Leichenveränderungen (zB Autolyse, dh der (Selbst)Abbau abgestorbener Zellen, Fäulnis)
Der Einritt des Todes ist durch eine Totenbeschau festzustellen, bei der auch Art und Ursache des Todes festgestellt werden. Zur Totenbeschau sind in Österreich ausschließlich vom Magistrat bzw dem zuständigen Bezirk bestellte Ärzte berechtigt.