© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1067347

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.4 Oberösterreich

Allgemeines zur Leichenüberführung ist in § 22 Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 geregelt. Unter Überführung ist die Beförderung einer Leiche zu einer außerhalb der Gemeinde des Sterbeorts gelegenen Bestattungsanlage, Aufbahrungsstätte oder Einrichtung, in der eine Obduktion durchgeführt wird, zu verstehen. Für die Überführung ist eine Bewilligung der für den Sterbeort zuständigen Behörde dann erforderlich, wenn der Totenbeschauer im Totenbeschauschein sanitätspolizeiliche Bedenken gegen die Überführung vermerkt hat. Die Bewilligung darf nur aus zwingenden sanitätspolizeilichen Rücksichten untersagt werden (Abs 1).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop