Neu
Dokument-ID: 1067417
4.2.6 Bundesland Oberösterreich
Auch das Oberösterreichische Leichenbestattungsgesetz 1985 normiert keine eigenständige Enteignungsbestimmung.
Das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz 1994 (§ 19: Vorbehaltsflächen) normiert ebenso wenig eine Enteignungsgrundlage.