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Neu Dokument-ID: 1067417

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.6 Bundesland Oberösterreich

Auch das Oberösterreichische Leichenbestattungsgesetz 1985 normiert keine eigenständige Enteignungsbestimmung.

Das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz 1994 (§ 19: Vorbehaltsflächen) normiert ebenso wenig eine Enteignungsgrundlage.

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