1.6 Kollektivvertrag für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Bestattungsunternehmen
Auf Bundesebene findet sich kein Kollektivvertrag für Bestattungsunternehmen. Der Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistungen für Angestellte gilt zwar auch für Mitgliederbetriebe der Bundesinnung der Rauchfangkehrer und der Bestatter, allerdings schließt § 2 dieses Kollektivvertrags die Anwendung auf Bestatter explizit aus. Daher sind Bestattungsunternehmen eine der wenigen Wirtschaftsbereiche, in denen weder für Arbeiter noch für Angestellte einheitliche Kollektivvertragsregeln gelten.