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Jan-Thorsten Malacek | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.1 Überblick

In Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG wird das Leichen- und Bestattungswesen explizit aus dem Kompetenztatbestand „Gesundheitswesen“ herausgenommen. Das Leichen- und Bestattungswesen wird daher von der Generalklausel des Art 15 Abs 1 B-VG erfasst, weshalb diesbezüglich Gesetzgebung und Vollziehung Sache der Länder ist. Dementsprechend gibt es in Österreich neun verschiedene Landesgesetze, die das Leichen- und Bestattungswesen regeln. Es handelt sich dabei um die folgenden neun Gesetze:

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