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Armin Obermayr - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Bestattungskosten als Betriebsausgabe

Begräbniskosten des Steuerpflichtigen stellen als höchstpersönliche Ausgaben des Steuerpflichtigen keine Betriebsausgaben dar. Dies gilt auch für den Rechtsnachfolger des Verstorbenen.

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