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Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.6 Rechnung

Sollte der Begräbniskostenbesteller keine Rechnung mithaben oder diese verloren haben, sind die Bestattungsunternehmen oftmals so freundlich und übermitteln dem Gerichtskommissär eine Kopie der Rechnung.

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