Bestattungspflicht
In Österreich gilt generell Bestattungspflicht, dh Leichen und Aschenreste sind ausnahmslos zu bestatten, was von den Angehörigen zu veranlassen ist. Diese Pflicht ist im öffentlich-rechtlichen Sinne zu verstehen, sie gilt daher zwischen der zuständigen Behörde und den Angehörigen. Sind keine Angehörige vorhanden, hat die Behörde diesbezüglich einzutreten.
Die Frist, innerhalb der die Bestattung zu erfolgen hat, ist landesgesetzlich unterschiedlich festgelegt und kann in Ausnahmefällen verlängert werden.